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Allgemeines
Die Firma ATE Funkbotendienst & HandelsgesmbH vermittelt Beförderungsaufträge an
Transportunternehmen
die zur Güterbeförderung berechtigt sind.
Diese führen die
Güterbeförderungen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko durch.
Wir arbeiten ausschließlich
aufgrund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (ÄÖSp)
in der nach der
jeweiligen Kundmachung in der "Wiener Zeitung" geltenden Fassung.
Mit Auftragserteilung
werden die AGB´s und Tarife von ATE anerkannt.
Preise & Leistungen
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Güter mit besonderem Wert (Schmuck, Münzen,
Edelsteine,Gutscheine,
Kunstgegenstände) sowie gefährliche Güter, die nur mit ent-
sprechender Kennzeichnung transportiert werden dürfen
und Güter, deren Transport einem
gesetzlichen Verbot unterliegen.
Die Annahme von Sendungen, die aufgrund Ihrer Be-
schaffenheit für den Transport nicht geeignet erscheinen oder
ungenügend verpackt sind,
können abgelehnt werden.
Der Botenlohn ist spätestens bei Zustellung an den Fahrer bar zu
zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung bei Auftragsannahme getroffen
wurde.
Bei Zahlungsverzug unserer Rechnungen berechnen wir 1% Verzugszinsen pro Monat.
Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Schuldners. Bei Zahlungsverzug werden
Folgerechnungen sofort
zur Zahlung fällig.
Sendungen, die nicht zugestellt werden können,
werden auf Kosten des Auftraggebers retourniert. Der Auftraggeber haftet für die Entrichtung
des Botenlohnes.
Versicherung
Es gelten die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungsbedingungen (AÖTB).
Je Transportauftrag wird eine Transportversicherung in der Höhe von EUR 7.267,00 (in
Worten: siebentausendzwei
hundertsiebenundsechzig) abgeschlossen.
Güter, deren Wert
EUR 7.267,00 (in Worten: siebentausendzweihundertsiebenundsechzig) übersteigt, sind nicht
versichert, weshalb in diesen Fällen der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen wird.
Für Transportgut, welches über Nacht im Fahrzeug zwischengelagert werden muss, wird keine
Haftung übernommen.
Es gilt österreichisches Recht, die ausführenden Frachtführer haften
nach den Bestimmungen der CMR.
Für Transportschäden aufgrund fehlender oder mangel-
hafter Verpackung haftet allein der Auftraggeber,
für Folgeschäden wird nicht gehaftet.
Die
Haftung für Vermögensschäden ist mit EUR 363,00 (in Worten: dreihundertdreiundsechzig)
pro Schadensfall limitiert.
Gerichtsort
Gerichtsstand ist Wien. |